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Die Hausordnung

Die Schule ist ein wichtiger Lebensraum, in dem wir viele Stunden am Tag gemeinsam verbringen. Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert, dass bestimmte Regeln eingehalten werden und dass jeder Verantwortung für das eigene Handeln übernimmt. Dies ist in der Hausordnung festgelegt.

§1. Zeit vor Unterrichtsbeginn

  1. Alle Schüler benutzen grundsätzlich den für sie vorgesehenen Schülereingang.

  2. Fahrschüler dürfen schon ab 6.30 Uhr in den Aufenthaltsraum (NABE) gehen, wo sie von einem Lehrer beaufsichtigt werden.

§2. Garderobe

  1. Jeder Schüler ist verpflichtet, in der Schule Hausschuhe zu tragen. Die Hausschuhe müssen auf die vorgesehene Ablage gestellt werden. Turnschuhe und Schuhe mit schwarzer Sohle sind im Schulgebäude nicht gestattet.

  2. Wertgegenstände oder Geld sollten versperrt im Spind oder in der Schultasche verwahrt werden. Für Verlust oder Diebstahl haftet die Schule nicht.

§3. Fahrradhalle

  1. Auf dem Schulareal ist das Radfahren nicht erlaubt.

  2. In der Fahrradhalle werden die Fahrräder ordentlich abgestellt.

  3. In und aus der Fahrradhalle heraus wird das Fahrrad immer geschoben.

  4. Jeder Schüler ist für die Verkehrstüchtigkeit seines Fahrrades selbst verantwortlich. Fahrräder, die nicht den Auflagen der Straßenverkehrsordnung entsprechen, sind verboten.

  5. Die Schule haftet nicht für Beschädigung oder Diebstahl der Fahrräder.

§4. Unterrichtsbeginn

  1. Ab 7:15 Uhr ist die Schule geöffnet. Unterrichtsbeginn ist täglich um 7:30 Uhr.

  2. Nach dem Läuten befinden sich alle Schüler in den Klassen.

§5. Pausenordnung

  1. Kleine Pausen: 5-Minuten-Pausen sind nur Toilettenpausen, außerdem soll die Zeit genützt werden, um sich auf die folgende Stunde vorzubereiten.

  2. Große Pause: In der großen Pause um 9:15 Uhr dürfen sich die Schüler auf ihrem Gang aufhalten. In den Monaten Mai, Juni und Juli ertönt bei Schönwetter ein doppeltes Klingelzeichen, wonach die Schüler in den Schulhof gehen und dort die Pause verbringen können. Um 7.15 Uhr bzw. in der großen Pause besteht die Möglichkeit, sich beim Schulwart eine Jause zu kaufen. In den Klassen sitzt niemand auf den Fensterbänken. Die Fenster dürfen nur gekippt werden.

  3. Mittagspause: Die Mittagspause ist von 12:10 bis 13:10 Uhr. Jene Schüler, die an der Schulmensa teilnehmen, achten auch im Speiseraum auf Ordnung und Sauberkeit. Den Rest der Mittagspause verbringen die Schüler im Freien. Die Schultüre ist von 12:35 bis 13:05 Uhr geschlossen! Schüler, die die Mittagspause nicht im Freien verbringen, dürfen sich in den dafür vorgesehenen Räumen (NABE) bzw. in der Bibliothek aufhalten. Während der Unterrichtszeit und in den Pausen (ausgenommen Mittagspause) ist das Verlassen des Schulareals nur mit Genehmigung eines Lehrers oder der Direktion gestattet. Auf Sauberkeit und Ordnung im Bereich des gesamten Schulgeländes ist besonders zu achten.

§6. Unterrichtsende

  1. Nach der letzten Unterrichtseinheit wird die Tafel gelöscht, die Sessel werden auf die Tische gestellt, die Jalousien hochgekurbelt und die Fenster geschlossen. Anschließend gehen die Schüler in die Garderoben und verlassen das Schulgebäude.

  2. Fahrschüler können, wenn sie längere Zeit auf den Schulbus bzw. auf Freifächer warten müssen, diese Zeit in den NABE - Räumen verbringen.

§7. Fernbleiben vom Unterricht

  1. Die Eltern werden gebeten, das Fernbleiben ihres Kindes telefonisch vor Unterrichtsbeginn zu melden. Schüler, die krank waren oder aus einem anderen Grund gefehlt haben, müssen dem Klassenvorstand eine schriftliche Entschuldigung vorlegen.

  2. Ist das Fernbleiben vorhersehbar, muss für einen Tag beim Klassenvorstand um Freistellung angesucht werden, für mehrere Tage bei der Schulleitung.

  3. Fehlt ein Schüler längere Zeit, ist der Klassenvorstand bzw. die Schulleitung berechtigt, eine ärztliche Bestätigung einzufordern.

§8. Schulmobiliar, Einrichtung

  1. Sämtliche Einrichtungen der Schule sind schonend zu behandeln (z.B. Tische, Sessel etc.). Bei Beschädigung ist Schadenersatz zu leisten! Toilettenanlagen werden sauber verlassen.

§9. Verbotene Gegenstände

  1. Gegenstände, welche die Sicherheit der Schüler gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden. Bei Missachtung werden diese Gegenstände dem Schüler abgenommen.

  2. MP3Player, Radio, Laserpointer, koffeinhaltige Getränke und Kaugummi sind in der Schule nicht erlaubt. Kappen bleiben in den Garderoben.

  3. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet in der Schultasche verwahrt werden (Ausnahme: PTS-Schüler).

§10. Alkohol, Nikotin, Drogen

  1. Alkoholische Getränke, alle Arten von Drogen sowie das Rauchen sind den Schülern am Schulgelände, bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen untersagt.

§11. Meldepflicht besonderer Ereignisse

  1. Schüler melden Beschädigungen oder Ereignisse, welche die Sicherheit gefährden, unverzüglich einem Lehrer oder der Schulleitung.

  2. Jede Änderung des Namens, der Anschrift, der Telefonnummer oder des Erziehungsrechtes ist der Schule bekannt zu geben.

§12. Was sonst noch wichtig ist

  1. Die Schule übernimmt keine Haftung für den Verlust von Geld und Wertgegenständen.

  2. Fundgegenstände bitte in der Direktion oder beim Schulwart abgeben.

  3. Inline-Skates oder Skateboards werden in der Garderobe gelassen, ihre Benützung im Schulhaus ist nicht gestattet. E-Scooter werden in der Fahrradhalle geparkt.

  4. Mülltrennung ist in unserer Schule selbstverständlich und wir verzichten, so weit als möglich, auf Plastik.

  5. Höflichkeit und Umgangsformen – Um ein angenehmes Klima zu schaffen, begegnen wir einander respektvoll und höflich. Wir legen Wert auf Grüßen – Bitten – Danken – Helfen.

  6. Drängeleien und Laufen sind wegen der Verletzungsgefahr zu unterlassen.

  7. Raufereien , Beschimpfungen und Belästigungen sind nicht unser Stil.

  8. Für spezielle Unterrichtsräume (PH/CH, Musik, INFO, Werken, Küche …) und für die Bibliothek gelten zusätzliche Verhaltensregeln und diese dürfen nur zusammen mit einer Lehrperson betreten werden.

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